Zunft Heini von Uri - Sursee 
 

Über uns:

Mitgliedschaft

Im Jahre 1876 wurde in Sursee von über hundert Bürgern die Zunft Heini von Uri Sursee ins Leben gerufen. Sie ist eine ausgesprochene Fasnachtszunft und bezweckt die Belebung der Fasnacht und die Pflege alter Bräuche in Sursee. Nach der Schlacht bei Sempach im Jahre 1386 liess sich der damalige Hofnarr des bei der Schlacht gefallenen Herzog Leopold, Heini von Uri, in Sursee nieder und wirkte fortan als Stadtnarr von Sursee. Jedes Jahr am Samstag nach Dreikönigen wählen die Zünftigen aus ihren Reihen einen ehrenwerten Bürger zum Heinivater und somit zum Nachfolger des Stadtnarren Heini von Uri. Er ist während eines Jahres der höchste Zünftige und während den Fasnachtstagen höchster Surseer. 

Aktivitäten unserer Zunft

  • Dreikönigsbot
  • Heiniball
  • Pensioniertenfasnacht
  • Chesslete
  • Besuchsfahrten
  • Narrenlaufen
  • Familienfasnacht 
  • Familienumzug
  • Böögverbrennen
  • Ballbesuche
  • Lällifäscht
  • Gansabhauet
  • Martinibot


Zunftstrukturen

Die Organe der Zunft:

















Mitgliedschaft

Wer kann Zunftgeselle werden – Art. 7 der Satzungen
Zunftgeselle kann jeder in Ehren und Rechten stehende Schweizerbürger werden, sofern er das 18. Altersjahr erfüllt und seit wenigstens vier Jahren in Sursee oder nächster Umgebung Wohnsitz hat. Ausländer, die in der Schweiz geboren und in der Schweiz aufgewachsen sind, können ebenfalls Zunftgeselle werden, sofern sie das 18. Altersjahr erfüllt, seit wenigstens acht Jahren in Sursee oder nächster Umgebung Wohnsitz haben und in Ehren und Rechten stehen.

Pflichten der Zunftgesellen

  1. 20 Arbeitsstunden
  2. Narrenbaum stellen zum Dreikönigsbot
  3. Plakettenverkauf (Pflichtsäckli)
  4. Teilnahme an Fasnachtsanlässen


Mitgliederkategorien

  • Zunftgeselle
  • Mitmeister
  • Altmeister
  • Altheinivater


Zunftfreund/-in




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